Immobilienbewertung bei Scheidung und Trennung
Wenn eine gemeinsame Immobilie aufgeteilt werden muss, entscheidet ihr Wert über sehr viel Geld – und beide Seiten haben gute Gründe, ihn unterschiedlich einzuschätzen. Eine neutrale Bewertung nimmt diesen Punkt aus der Auseinandersetzung heraus.
Worum es geht
Bei einer Trennung gibt es meist drei Wege: Einer übernimmt und zahlt den anderen aus, die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt, oder sie bleibt vorerst gemeinsam. Alle drei Wege setzen dieselbe Zahl voraus – und ohne sie kommt keine Verhandlung in Gang.
Anwälte und Familiengerichte erwarten an dieser Stelle ein Verkehrswertgutachten, kein Online-Schätzergebnis und keinen Maklerpreis. Der Grund ist einfach: Ein Maklerpreis ist eine Verkaufsabsicht, ein Verkehrswert ist eine begründete Feststellung.
Ich bewerte das Objekt, nicht die Interessenlage. Beauftragen können mich beide Seiten gemeinsam oder eine Seite allein – am Ergebnis ändert das nichts, und genau das macht es gegenüber der Gegenseite verwendbar.
Rechtliche Fragen zu Zugewinnausgleich, Trennung und Scheidung behandeln wir ausführlich auf unserem Fachportal erben-schenken-scheiden.de. Hier auf dieser Seite geht es um die Bewertung selbst – Ablauf, Unterlagen und Kosten.
Auf einen Blick
- EmpfohlenVerkehrswertgutachten
- Stichtagmeist Zustellung des Scheidungsantrags
- Verwendbar fürAnwälte, Familiengericht
- Bearbeitung2–4 Wochen*
- Preisab 1.795 € inkl. MwSt.
* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Angebot anfordernWas ich für Sie übernehme
- Bewertung zum maßgeblichen Stichtag – auch rückwirkend
- Neutrale Ermittlung, unabhängig davon, wer beauftragt
- Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch und Belastungen
- Getrennte Ausweisung von Miteigentumsanteilen
- Abstimmung mit Ihrem Anwalt, wenn Sie das wünschen
- Beschaffung fehlender Unterlagen bei Behörden
Was ich von Ihnen brauche
Was fehlt, beschaffe ich für Sie. Vor dem Termin erhalten Sie eine konkrete Liste – keine allgemeine Checkliste.
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Bauzeichnungen
- Kaufvertrag oder Bauunterlagen
- Wohnflächenberechnung
- Angaben zu Modernisierungen
So läuft es ab
Sie melden sich
Telefon, E-Mail oder Formular. Ich frage nach Objektart, Lage und Anlass – mehr brauche ich zunächst nicht.
≈ 10 MinutenFestangebot
Schriftlich, mit festem Preis und Termin – innerhalb von 24 Stunden. Keine Stundensätze.
innerhalb 24 StundenOrtstermin
Ich nehme auf, fotografiere und messe. Vorbereiten müssen Sie nur die Unterlagen, die ich vorher benenne.
1–2 Stunden vor OrtGutachten
Gebunden und digital. Auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch – damit Sie es gegenüber Dritten vertreten können.
2–4 Wochen** ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Fragen zu diesem Anlass
Welcher Stichtag gilt beim Zugewinnausgleich?
Für das Endvermögen ist in der Regel der Tag maßgeblich, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Für das Anfangsvermögen kann ein deutlich früherer Stichtag gelten – etwa der Tag der Eheschließung oder der Erwerbszeitpunkt. Beide Bewertungen sind möglich; welcher Stichtag in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Anwalt.
Kann ich das Gutachten allein beauftragen?
Ja. Ein Gutachten wird nicht dadurch parteiisch, dass eine Seite es bezahlt – es bewertet das Objekt nach festen Verfahren. In der Praxis ist ein gemeinsam beauftragtes Gutachten trotzdem der ruhigere Weg, weil die Gegenseite es schwerer in Frage stellen kann und sich die Kosten teilen.
Was ist mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch?
Solche Rechte mindern den Wert und werden im Gutachten gesondert bewertet und ausgewiesen. Das gilt auch für Belastungen, die im Grundbuch stehen, aber im Alltag kaum auffallen – etwa Wege- oder Leitungsrechte.
Reicht die Einschätzung eines Maklers?
Für eine erste Orientierung ja. Als Grundlage für einen Zugewinnausgleich in der Regel nicht: Eine Maklereinschätzung ist eine Preisvorstellung mit Verkaufsabsicht, kein nach ImmoWertV begründeter Wert. Vor Gericht hat sie kein Gewicht.
Ihr Fall ist ein anderer?
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie mir kurz die Situation – Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, welches Gutachten Sie brauchen, und innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festangebot.

