Anlass: Schenkung

Immobilie übertragen oder verschenken – Wert sauber dokumentiert

Wer zu Lebzeiten überträgt, will Klarheit: für das Finanzamt, für die Geschwister und für später. Ein Gutachten hält den Wert zum Tag der Übertragung fest – und bewertet auch die Rechte, die Sie sich vorbehalten.

Die Situation

Worum es geht

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Immobilie übertragen, obwohl der Übergeber sie oft weiter nutzt. Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderungsrechte oder Gleichstellungsgelder gehören zum Alltag solcher Übertragungen – und sie alle wirken sich auf den Wert aus.

Für die Schenkungsteuer setzt das Finanzamt zunächst einen typisierten Wert an. Liegt der über dem tatsächlichen Verkehrswert, können Sie den niedrigeren Wert nach § 198 BewG nachweisen. Das ist derselbe Weg wie bei der Erbschaft.

Der zweite Grund für ein Gutachten ist familiärer Natur: Wenn ein Kind die Immobilie bekommt und die Geschwister ausgeglichen werden sollen, braucht es eine Zahl, die nicht von einem der Beteiligten stammt. Das erspart Diskussionen, die sonst Jahre später beim Erbfall wieder aufkommen.

Rechtliche Fragen zu Schenkung und vorweggenommener Erbfolge behandeln wir ausführlich auf unserem Fachportal erben-schenken-scheiden.de. Hier auf dieser Seite geht es um die Bewertung selbst – Ablauf, Unterlagen und Kosten.

Auf einen Blick

  • EmpfohlenVerkehrswertgutachten
  • StichtagTag der Übertragung
  • Verwendbar fürFinanzamt, Notar, Familie
  • Bearbeitung2–4 Wochen*
  • Preisab 1.795 € inkl. MwSt.

* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins

Angebot anfordern
Leistung

Was ich für Sie übernehme

  • Verkehrswert zum Tag der Übertragung
  • Gesonderte Bewertung von Nießbrauch und Wohnrecht
  • Berücksichtigung von Rückforderungs- und Rentenrechten
  • Aufbau nach den Anforderungen des § 198 BewG
  • Grundlage für Gleichstellungsgelder unter Geschwistern
  • Auf Wunsch Abstimmung mit Notar und Steuerberater
Unterlagen

Was ich von Ihnen brauche

Was fehlt, beschaffe ich für Sie. Vor dem Termin erhalten Sie eine konkrete Liste – keine allgemeine Checkliste.

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Bauzeichnungen
  • Entwurf des Übertragungsvertrags
  • Wohnflächenberechnung
  • Angaben zu Modernisierungen
Ablauf

So läuft es ab

1

Sie melden sich

Telefon, E-Mail oder Formular. Ich frage nach Objektart, Lage und Anlass – mehr brauche ich zunächst nicht.

≈ 10 Minuten
2

Festangebot

Schriftlich, mit festem Preis und Termin – innerhalb von 24 Stunden. Keine Stundensätze.

innerhalb 24 Stunden
3

Ortstermin

Ich nehme auf, fotografiere und messe. Vorbereiten müssen Sie nur die Unterlagen, die ich vorher benenne.

1–2 Stunden vor Ort
4

Gutachten

Gebunden und digital. Auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch – damit Sie es gegenüber Dritten vertreten können.

2–4 Wochen*

* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Anlass

Wie wirkt sich ein Nießbrauch auf den Wert aus?

Ein Nießbrauch mindert den Wert erheblich, weil der Eigentümer die Immobilie über Jahre nicht nutzen kann. Bewertet wird er über den kapitalisierten Jahreswert der Nutzung, abhängig von der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten. Das Gutachten weist den Wert mit und ohne Belastung getrennt aus.

Brauche ich das Gutachten vor oder nach dem Notartermin?

Möglichst vorher. Wenn der Wert feststeht, bevor der Vertrag entworfen wird, lassen sich Gleichstellungsgelder und Gegenleistungen sauber beziffern. Nachträglich ist eine Bewertung auf den Übertragungstag zwar möglich, aber der Vertrag steht dann schon.

Gilt das auch bei einer Übertragung gegen Rentenzahlung?

Ja. Wiederkehrende Leistungen mindern den unentgeltlichen Anteil der Zuwendung. Für die steuerliche Beurteilung wird beides gegenübergestellt – der Verkehrswert der Immobilie und der Kapitalwert der Gegenleistung. Die steuerliche Einordnung selbst übernimmt Ihr Steuerberater.

Was, wenn die Übertragung schon länger zurückliegt?

Rückwirkende Bewertungen sind möglich und Alltag. Maßgeblich sind die Verhältnisse am Übertragungstag – Marktdaten, Bodenrichtwerte und der damalige Zustand des Objekts.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie mir kurz die Situation – Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, welches Gutachten Sie brauchen, und innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festangebot.

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