Marktwertgutachten für Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung
Das kompakte Kurzgutachten: fachlich nach denselben Verfahren gerechnet wie das große Verkehrswertgutachten, in der Darstellung gestrafft – und dadurch deutlich günstiger. Die richtige Wahl, wenn Sie selbst entscheiden müssen und keine Behörde mitliest.
Kurzgutachten und Marktwertgutachten – dasselbe gemeint
Die beiden Begriffe beschreiben dieselbe Leistung aus zwei Blickwinkeln: „Kurzgutachten“ meint den Umfang, „Marktwertgutachten“ den ermittelten Wert. Gerechnet wird nach den Verfahren der ImmoWertV – genau wie beim Verkehrswertgutachten.
Der Unterschied liegt in der Ausführung. Ich verzichte auf die vollständige schriftliche Herleitung, die Gerichte und Behörden verlangen, und beschränke die Darstellung auf das Wesentliche: Objekt, Verfahren, Ergebnis, Begründung. Der Ortstermin findet trotzdem statt, die Recherche ebenso.
Damit ist das Marktwertgutachten kein „Gutachten zweiter Klasse“, sondern das passende Werkzeug für alle Fälle, in denen Sie eine belastbare Zahl für Ihre eigene Entscheidung brauchen – ohne für Formalien zu bezahlen, die niemand liest.
Auf einen Blick
- GrundlageImmoWertV
- Geeignet füreigene Entscheidungen
- Ortstermin1–2 Stunden
- Bearbeitung2–3 Wochen*
- Preisab 995 € inkl. MwSt.
* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Angebot anfordernWann das Kurzgutachten genügt
Immer dann, wenn die Zahl bei Ihnen bleibt: als Grundlage für eine Verhandlung, eine Entscheidung oder ein Gespräch in der Familie.
Verkauf vorbereiten
Vor dem Inserat wissen, was realistisch ist – und in der Verhandlung ein Argument haben statt eines Bauchgefühls.
→Kaufpreis prüfen
Sie wollen kaufen und fragen sich, ob der geforderte Preis dem Objekt entspricht. Eine unabhängige Einschätzung vor der Unterschrift.
Klärung in der Familie
Wenn sich Angehörige einigen wollen, ohne Streit und ohne Gericht – eine neutrale Zahl, an der sich alle orientieren können.
Vermögensübersicht
Für die eigene Planung, ein Bankgespräch oder die Einordnung des Immobilienanteils im Gesamtvermögen.
Erste Orientierung
Wenn noch offen ist, wie es weitergeht – und Sie eine belastbare Grundlage brauchen, bevor Sie entscheiden.
Doch mehr nötig?
Sobald Gericht, Finanzamt oder Miterben mitlesen, brauchen Sie das Verkehrswertgutachten – die bereits erbrachte Leistung rechne ich an.
→Marktwert oder Verkehrswert?
Die Entscheidung hängt an einer einzigen Frage: Wer liest die Zahl am Ende?
| Marktwertgutachten (Kurzgutachten) | Verkehrswertgutachten | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | ImmoWertV | § 194 BauGB, ImmoWertV |
| Bewertungsverfahren | dieselben Verfahren | dieselben Verfahren |
| Ortstermin | ✓ ja | ✓ ja |
| Für eigene Entscheidungen | ✓ ja | ✓ ja |
| Für Verhandlungen | ✓ ja | ✓ ja |
| Für Gericht und Finanzamt | – nein | ✓ ja |
| Umfang der Darstellung | kompakt | vollständige Herleitung |
| Preis | ab 995 € inkl. MwSt. | ab 1.795 € inkl. MwSt. |
Wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie an. Ich verkaufe Ihnen nicht das größere Gutachten, wenn das kleinere genügt – und sage Ihnen umgekehrt deutlich, wenn das Kurzgutachten in Ihrem Fall nicht ausreicht.
Was Sie bekommen
- Ortstermin mit Aufnahme und Fotodokumentation
- Lage- und Objektbeschreibung
- Auswertung der vorliegenden Unterlagen
- Bodenwert auf Basis des Bodenrichtwerts
- Anwendung des sachgerechten Verfahrens
- Einordnung in den regionalen Markt
- Marktwert zum Stichtag mit Begründung
- Lieferung als PDF, auf Wunsch gedruckt
Nicht enthalten sind die ausführliche schriftliche Herleitung jedes Rechenschritts, umfangreiche Anlagen und die förmliche Ausfertigung – also genau das, was den Preisunterschied zum Verkehrswertgutachten ausmacht.
Was es kostet
Festpreis, schriftlich, innerhalb von 24 Stunden – vor der Beauftragung, nicht hinterher.
Eigentumswohnung
ab 995 €inkl. MwSt.
Ein- oder Zweifamilienhaus
ab 995 €inkl. MwSt.
Größere Objekte
auf AnfrageFestangebot nach Objektprüfung
Hinzu kommt eine Kostenpauschale für Fahrt, Druck, Versand und Marktdaten. Behördliche Gebühren gebe ich unverändert weiter. Details auf der Seite Kosten.
Fragen zum Marktwertgutachten
Ist ein Kurzgutachten dasselbe wie ein Marktwertgutachten?
Ja, die Begriffe meinen dasselbe. „Kurzgutachten“ beschreibt den Umfang, „Marktwertgutachten“ den ermittelten Wert. Manche sprechen auch von einer Wertindikation oder einer gutachterlichen Stellungnahme – gemeint ist jeweils die kompakte Variante.
Wird trotzdem besichtigt?
Ja, immer. Ohne Ortstermin lässt sich der bauliche Zustand nicht beurteilen, und genau der macht bei vergleichbaren Objekten oft den größten Unterschied im Wert aus. Eine Bewertung vom Schreibtisch aus biete ich nicht an.
Kann ich später auf ein Verkehrswertgutachten aufstocken?
Ja. Wenn sich die Lage ändert – etwa weil doch das Finanzamt oder ein Anwalt beteiligt wird – erweitere ich das Kurzgutachten zum vollständigen Verkehrswertgutachten und rechne die bereits erbrachte Leistung an. Sie zahlen also nicht zweimal.
Reicht das Kurzgutachten für die Bank?
Das entscheidet die Bank. Viele Institute führen eigene Bewertungen durch oder verlangen ein bestimmtes Format. Fragen Sie dort vorher nach – wenn ein vollständiges Verkehrswertgutachten gefordert wird, sage ich Ihnen das gern gleich zu Beginn, statt Ihnen das kleinere zu verkaufen.
Kann ich das Gutachten Kaufinteressenten vorlegen?
Ja, und das ist einer der häufigsten Anlässe. Eine unabhängige Bewertung nimmt der Preisdiskussion die Emotion – Sie argumentieren dann nicht mit Ihrer Vorstellung, sondern mit einer nachvollziehbaren Herleitung.
Angebot für Ihr Kurzgutachten
Nennen Sie mir Objektart, Lage und Anlass – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festangebot.

