Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten für Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung

Das vollständige Gutachten nach § 194 BauGB – anerkannt vor Gericht, beim Finanzamt und bei Behörden. Die richtige Wahl immer dann, wenn jemand anderes die Zahl prüfen wird und sie standhalten muss.

Grundlage

Was ein Verkehrswertgutachten ist

Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert. Nach § 194 BauGB ist es der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Es geht also nicht darum, was jemand zahlen möchte oder was ein Angebotsportal schätzt, sondern um einen nachprüfbaren Wert.

Wie dieser Wert zu ermitteln ist, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Sie gibt drei Verfahren vor – Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren – und schreibt vor, dass die Wahl begründet werden muss. Genau diese Begründung ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einer Schätzung.

Ich erstelle das Gutachten selbst: Ortstermin, Recherche, Berechnung und Unterschrift kommen aus einer Hand. Bei Rückfragen – auch Wochen später – sprechen Sie wieder mit mir.

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage§ 194 BauGB, ImmoWertV
  • AnerkennungGericht, Finanzamt, Behörden
  • Ortstermin1–2 Stunden
  • Bearbeitung2–4 Wochen*
  • Preisab 1.795 € inkl. MwSt.

* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins

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Verfahren

Drei Wege zum Wert – und wann welcher gilt

Welches Verfahren im Vordergrund steht, ist keine Geschmacksfrage. Es folgt aus Objektart und Nutzung und wird im Gutachten begründet.

Sachwertverfahren

Eigengenutzte Häuser

Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes, abzüglich Alterswertminderung, angepasst über den Sachwertfaktor. Der Regelfall bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern – überall dort, wo nicht die Rendite den Preis bestimmt, sondern die Eigennutzung.

Ertragswertverfahren

Vermietete Objekte

Der Wert ergibt sich aus dem nachhaltig erzielbaren Ertrag: Rohertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert über den Liegenschaftszinssatz, zuzüglich Bodenwertanteil. Der Regelfall bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Renditeobjekten.

Vergleichswertverfahren

Wohnungen und Grundstücke

Ableitung aus tatsächlichen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Besonders belastbar bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken, wo genügend Vergleichsfälle vorliegen.

In vielen Fällen rechne ich mehr als ein Verfahren und leite den Verkehrswert aus der Zusammenschau ab – so verlangt es die ImmoWertV, wenn die Datenlage es hergibt.

Umfang

Was im Gutachten steht

  • Auftrag, Zweck und Wertermittlungsstichtag
  • Lagebeschreibung mit Makro- und Mikrolage
  • Grundstücksbeschreibung und Erschließung
  • Gebäudebeschreibung, Baujahr, Modernisierungen
  • Baulicher Zustand und Instandhaltungsrückstau
  • Wohn- und Nutzflächen mit Berechnung
  • Rechte und Belastungen aus Grundbuch und Baulastenverzeichnis
  • Bodenwertermittlung nach §§ 40–43 ImmoWertV
  • Angewandte Verfahren mit vollständigem Rechenweg
  • Marktanpassung mit Begründung
  • Verkehrswert zum Stichtag
  • Fotodokumentation, Karten und Anlagen

Sie erhalten das Gutachten gebunden und als PDF. Auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch – damit Sie es auch gegenüber Anwälten, Miterben oder dem Finanzamt vertreten können.

Unterlagen

Was ich von Ihnen brauche

Was fehlt, beschaffe ich für Sie. Sie bekommen vor dem Termin eine konkrete Liste – keine allgemeine Checkliste.

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Angaben zu Modernisierungen mit Jahreszahlen
  • Bei Vermietung: Mietverträge und Nebenkostenabrechnung
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle
  • Energieausweis, falls vorhanden
Kosten

Was es kostet

Sie erhalten ein schriftliches Festangebot innerhalb von 24 Stunden – mit festem Preis und Termin. Keine Stundensätze, keine Überraschungen auf der Rechnung.

Eigentumswohnung

ab 1.795 €

inkl. MwSt.

Ein- oder Zweifamilienhaus

ab 1.795 €

inkl. MwSt.

Mehrfamilien- und Gewerbeobjekte

auf Anfrage

Festangebot nach Objektprüfung

Hinzu kommt eine Kostenpauschale für Fahrt, Druck, Versand und Marktdaten. Gebühren für behördliche Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Flurkarte gebe ich unverändert nach Gebührenbescheid weiter. Alle Details finden Sie auf der Seite Kosten.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkehrswertgutachten

Erkennt das Finanzamt mein Gutachten an?

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG ist ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen der vorgesehene Weg. Die abschließende Prüfung liegt beim Finanzamt – deshalb baue ich solche Gutachten von vornherein so auf, dass sie einer Prüfung standhalten: vollständige Herleitung, belegte Eingangsdaten, begründete Verfahrenswahl. Eine Garantie auf die Anerkennung kann Ihnen niemand seriös geben.

Gilt mein Gutachten auch vor Gericht?

Ein Privatgutachten ist im Zivilprozess ein sogenannter qualifizierter Parteivortrag – es wird berücksichtigt, ersetzt aber kein vom Gericht selbst beauftragtes Gutachten. In der Praxis ist es dennoch ein starkes Argument: In vielen Erb- und Scheidungsfällen einigen sich die Beteiligten auf dieser Grundlage, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsgutachten kommt.

Auf welchen Stichtag wird bewertet?

In der Regel auf den Tag des Ortstermins. Bei Erbfällen ist meist der Todestag maßgeblich, bei Scheidungen der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Rückwirkende Bewertungen sind möglich und keine Seltenheit – nennen Sie mir den maßgeblichen Stichtag bitte gleich zu Beginn.

Wie lange ist das Gutachten gültig?

Ein Gutachten hat kein Verfallsdatum – es beschreibt den Wert zu einem bestimmten Stichtag. Diese Aussage bleibt richtig. Für aktuelle Zwecke wird es meist nach ein bis zwei Jahren als überholt angesehen, weil sich der Markt bewegt hat. Eine Fortschreibung auf einen neuen Stichtag ist deutlich günstiger als ein neues Gutachten.

Muss ich beim Ortstermin dabei sein?

Jemand muss aufschließen und mich ins Objekt lassen – ob das Sie selbst sind, ein Angehöriger, der Mieter oder ein Makler, spielt keine Rolle. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts herrichten. Wenn Sie dabei sind, kann ich Ihnen direkt Fragen zu Modernisierungen und Besonderheiten stellen, das beschleunigt die Bearbeitung.

Was unterscheidet Ihr Gutachten von einer Online-Bewertung?

Online-Rechner arbeiten mit Durchschnittswerten und Angebotspreisen und kennen Ihr Objekt nicht. Sie sehen keinen Instandhaltungsrückstau, kein Wegerecht im Grundbuch, keinen Denkmalschutz und keine Besonderheit der Lage. Für eine grobe Orientierung sind sie brauchbar – gegenüber Finanzamt, Gericht oder Miterben haben sie keinerlei Gewicht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Angebot für Ihr Verkehrswertgutachten

Sagen Sie mir Objektart, Lage und Anlass – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festangebot. Und wenn ein kleineres Gutachten genügt, sage ich Ihnen das auch.

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