Immobilienbewertung für Betreuung und Vormundschaft
Wer als Betreuer eine Immobilie verkauft, braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts – und muss belegen, dass der Preis angemessen ist. Ein Verkehrswertgutachten ist dafür der übliche Nachweis.
Worum es geht
Betreuer und Vormünder handeln für einen Menschen, der seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Beim Verkauf einer Immobilie prüft das Betreuungsgericht deshalb, ob der Verkauf dem Wohl des Betreuten entspricht und der Preis angemessen ist.
Diesen Nachweis führen Sie mit einem Verkehrswertgutachten. Es zeigt, dass der Wert nicht geschätzt, sondern nach den Verfahren der ImmoWertV ermittelt wurde – und dokumentiert zugleich den Zustand des Objekts zum Stichtag.
Für Sie als Betreuer bedeutet das auch Absicherung. Wenn Jahre später Angehörige den Verkauf hinterfragen, liegt eine begründete Bewertung vor, die zum Zeitpunkt der Entscheidung erstellt wurde.
Auf einen Blick
- EmpfohlenVerkehrswertgutachten
- Verwendbar fürBetreuungsgericht
- StichtagTag des Ortstermins
- Bearbeitung2–4 Wochen*
- Preisab 1.795 € inkl. MwSt.
* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Angebot anfordernWas ich für Sie übernehme
- Verkehrswertgutachten in der vom Gericht erwarteten Form
- Vollständige Dokumentation des Objektzustands
- Nachvollziehbare Herleitung als Beleg für die Angemessenheit
- Terminabstimmung mit Angehörigen, Heim oder Hausverwaltung
- Beschaffung fehlender Unterlagen bei Behörden
- Rücksichtsvolles Vorgehen beim Ortstermin
Was ich von Ihnen brauche
Was fehlt, beschaffe ich für Sie. Vor dem Termin erhalten Sie eine konkrete Liste – keine allgemeine Checkliste.
- Betreuerausweis oder Bestellungsurkunde
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Bauzeichnungen
- Wohnflächenberechnung
- Angaben zu Modernisierungen
So läuft es ab
Sie melden sich
Telefon, E-Mail oder Formular. Ich frage nach Objektart, Lage und Anlass – mehr brauche ich zunächst nicht.
≈ 10 MinutenFestangebot
Schriftlich, mit festem Preis und Termin – innerhalb von 24 Stunden. Keine Stundensätze.
innerhalb 24 StundenOrtstermin
Ich nehme auf, fotografiere und messe. Vorbereiten müssen Sie nur die Unterlagen, die ich vorher benenne.
1–2 Stunden vor OrtGutachten
Gebunden und digital. Auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch – damit Sie es gegenüber Dritten vertreten können.
2–4 Wochen** ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Fragen zu diesem Anlass
Wer beauftragt und wer zahlt?
Beauftragen kann der Betreuer im Rahmen seines Aufgabenkreises. Die Kosten werden in der Regel aus dem Vermögen des Betreuten getragen, weil das Gutachten dessen Angelegenheiten dient. Ob im Einzelfall eine vorherige Abstimmung mit dem Gericht sinnvoll ist, klären Sie am besten dort.
Reicht ein Kurzgutachten?
In der Regel nicht. Das Gericht prüft die Angemessenheit des Preises und braucht dafür eine vollständige, nachvollziehbare Herleitung. Für diesen Zweck ist das Verkehrswertgutachten der sichere Weg.
Was, wenn der Betreute noch in der Immobilie wohnt?
Dann stimme ich den Termin so ab, dass er möglichst wenig Unruhe verursacht – gern gemeinsam mit Ihnen oder einer Vertrauensperson. Ich brauche Zugang zu allen Räumen, aber weder Vorbereitung noch Aufräumen.
Gilt das auch für Vollmachtsfälle?
Bei einer Vorsorgevollmacht ist meist keine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Ein Gutachten ist trotzdem oft sinnvoll – als Nachweis gegenüber anderen Angehörigen, dass zu einem angemessenen Preis verkauft wurde.
Ihr Fall ist ein anderer?
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie mir kurz die Situation – Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, welches Gutachten Sie brauchen, und innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festangebot.

