Zwangsversteigerung – Verkehrswert prüfen und Bietgrenze bestimmen
Im Versteigerungstermin entscheiden Minuten über sechsstellige Beträge. Wer vorher weiß, was das Objekt wert ist, geht mit einer Grenze hinein statt mit einem Gefühl.
Worum es geht
Das Vollstreckungsgericht setzt den Verkehrswert durch Beschluss fest, auf Grundlage eines eigenen Gutachtens. Dieser Wert bestimmt die Wertgrenzen im Termin – aber er stammt oft aus einer Bewertung ohne Zugang zum Objekt, weil der Sachverständige nicht hineingelassen wurde.
Für Bieter heißt das: Der festgesetzte Wert ist ein Anhaltspunkt, kein Preis. Eine eigene Einschätzung sagt Ihnen, ob das Objekt den Aufruf wert ist – und ab welchem Gebot Sie aussteigen sollten.
Für Eigentümer, deren Immobilie versteigert werden soll, ist die Lage anders: Erscheint der festgesetzte Wert zu niedrig, ist eine eigene Bewertung die Grundlage, um das im Verfahren geltend zu machen. Dabei geht es um viel – der Erlös entscheidet, wie viel Schuld nach der Versteigerung übrig bleibt.
Auf einen Blick
- EmpfohlenVerkehrswertgutachten
- AlternativMarktwertgutachten für Bieter
- Verwendbar füreigene Entscheidung, Verfahren
- Bearbeitung2–4 Wochen*
- Preisab 1.795 € inkl. MwSt.
* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Angebot anfordernWas ich für Sie übernehme
- Prüfung der gerichtlichen Wertfestsetzung auf Plausibilität
- Eigene Wertermittlung als Grundlage für Ihre Bietgrenze
- Auswertung des Versteigerungsgutachtens aus den Gerichtsakten
- Einschätzung von Sanierungsbedarf und Folgekosten
- Bewertung eingetragener Rechte, die bestehen bleiben
- Kurzfristige Bearbeitung, wenn der Termin näher rückt
Was ich von Ihnen brauche
Was fehlt, beschaffe ich für Sie. Vor dem Termin erhalten Sie eine konkrete Liste – keine allgemeine Checkliste.
- Terminbestimmung oder Wertfestsetzungsbeschluss
- Grundbuchauszug
- Gerichtliches Verkehrswertgutachten, falls einsehbar
- Flurkarte
- Bauzeichnungen, soweit vorhanden
- Angaben zum Objektzugang
So läuft es ab
Sie melden sich
Telefon, E-Mail oder Formular. Ich frage nach Objektart, Lage und Anlass – mehr brauche ich zunächst nicht.
≈ 10 MinutenFestangebot
Schriftlich, mit festem Preis und Termin – innerhalb von 24 Stunden. Keine Stundensätze.
innerhalb 24 StundenOrtstermin
Ich nehme auf, fotografiere und messe. Vorbereiten müssen Sie nur die Unterlagen, die ich vorher benenne.
1–2 Stunden vor OrtGutachten
Gebunden und digital. Auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch – damit Sie es gegenüber Dritten vertreten können.
2–4 Wochen** ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Fragen zu diesem Anlass
Kann ich das Objekt überhaupt besichtigen?
Häufig nicht – bei bewohnten Objekten gibt es keinen Anspruch auf Zutritt. Dann bewerte ich anhand des gerichtlichen Gutachtens, der Unterlagen und einer Außenbesichtigung und weise deutlich aus, welche Annahmen ich treffen musste. Das ist weniger sicher als eine vollständige Aufnahme, aber deutlich belastbarer als eine Schätzung ins Blaue.
Was bedeuten die Wertgrenzen im Termin?
Im ersten Termin darf der Zuschlag grundsätzlich nicht unter der Hälfte des festgesetzten Verkehrswerts erteilt werden; unterhalb von sieben Zehnteln kann ein Beteiligter die Versagung beantragen. In Folgeterminen entfallen diese Grenzen. Zu den Einzelheiten Ihres Verfahrens berät Sie ein Anwalt.
Wie schnell können Sie das erstellen?
Wenn der Termin näher rückt, sagen Sie es gleich beim ersten Anruf. Für Bieter ist häufig eine kompaktere Bewertung sinnvoll, die schneller vorliegt und für die eigene Entscheidung ausreicht.
Bleiben eingetragene Rechte nach dem Zuschlag bestehen?
Das hängt vom geringsten Gebot ab: Rechte, die dort aufgeführt sind, bestehen fort und mindern den Wert für den Ersteher. Welche das sind, steht in den Verfahrensunterlagen – ich berücksichtige sie in der Bewertung und weise sie gesondert aus.
Ihr Fall ist ein anderer?
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie mir kurz die Situation – Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, welches Gutachten Sie brauchen, und innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festangebot.

