Mieterhöhung und Miethöhe – die ortsübliche Vergleichsmiete belegen
Ob eine Miete angemessen ist, lässt sich nicht behaupten – es lässt sich belegen. Ein Sachverständigengutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist dafür das belastbarste der gesetzlich vorgesehenen Mittel.
Worum es geht
Wer die Miete erhöhen will, muss das Verlangen begründen. § 558a BGB nennt dafür vier Wege – Mietspiegel, Mietdatenbank, drei Vergleichswohnungen oder das Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen.
Das Gutachten ist der aufwendigste, aber auch der tragfähigste dieser Wege. Es beurteilt Ihr konkretes Objekt statt einer Tabellenzeile – mit seiner Ausstattung, seinem Zustand und seiner Lage innerhalb des Ortes. Gerade bei sanierten Altbauten, ungewöhnlichen Grundrissen oder in Gemeinden ohne Mietspiegel ist es oft der einzig verlässliche Weg.
Ich erstelle solche Gutachten für Vermieter wie für Mieter. Bewertet wird das Objekt, nicht die Interessenlage – genau das macht das Ergebnis gegenüber der anderen Seite verwendbar.
Auf einen Blick
- EmpfohlenMietwertgutachten
- Rechtsgrundlage§§ 558, 558a BGB
- Verwendbar fürMieterhöhung, Amtsgericht
- Bearbeitung2–4 Wochen*
- Preisab 1.795 € inkl. MwSt.
* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Angebot anfordernWas ich für Sie übernehme
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB
- Gutachten in der Form eines Begründungsmittels nach § 558a BGB
- Prüfung einer geforderten Erhöhung aus Mietersicht
- Bewertung von Gewerbeflächen, für die kein Mietspiegel existiert
- Einordnung der Wohnlage innerhalb von Leipzig oder Halle
- Auf Wunsch Wohnflächenaufmaß im selben Termin
Was ich von Ihnen brauche
Was fehlt, beschaffe ich für Sie. Vor dem Termin erhalten Sie eine konkrete Liste – keine allgemeine Checkliste.
- Aktueller Mietvertrag
- Wohnflächenberechnung oder Grundrisse
- Bisherige Mieterhöhungen mit Datum
- Nebenkostenabrechnung
- Angaben zu Ausstattung und Modernisierungen
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung
So läuft es ab
Sie melden sich
Telefon, E-Mail oder Formular. Ich frage nach Objektart, Lage und Anlass – mehr brauche ich zunächst nicht.
≈ 10 MinutenFestangebot
Schriftlich, mit festem Preis und Termin – innerhalb von 24 Stunden. Keine Stundensätze.
innerhalb 24 StundenOrtstermin
Ich nehme auf, fotografiere und messe. Vorbereiten müssen Sie nur die Unterlagen, die ich vorher benenne.
1–2 Stunden vor OrtGutachten
Gebunden und digital. Auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch – damit Sie es gegenüber Dritten vertreten können.
2–4 Wochen** ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Fragen zu diesem Anlass
Reicht nicht der Mietspiegel?
Wo ein qualifizierter Mietspiegel existiert und Ihr Objekt gut abbildet, ist er ein zulässiges und günstiges Begründungsmittel. Er arbeitet aber mit Spannen und Durchschnitten. Bei besonderer Ausstattung, aufwendiger Sanierung oder in Gemeinden ohne Mietspiegel stößt er an seine Grenzen.
Ist die Wohnfläche im Mietvertrag verbindlich?
Nicht ohne Weiteres – maßgeblich ist die tatsächliche Fläche. Gerade in Altbauten und bei Dachschrägen weichen Vertragsangaben häufig ab, und die Fläche geht direkt in die Miete ein. Ein Aufmaß vor dem Gutachten lohnt sich deshalb oft.
Erstellen Sie auch Gutachten für Mieter?
Ja. Ich bewerte das Objekt, nicht die Interessenlage. Als Mieter erhalten Sie dieselbe sachliche Ermittlung wie ein Vermieter.
Wie hoch darf die Erhöhung ausfallen?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Obergrenze; daneben gelten Kappungsgrenze und Wartefristen. Ob und in welcher Höhe eine Erhöhung durchsetzbar ist, ist eine Rechtsfrage – dazu berät Sie ein Anwalt oder Ihr Eigentümer- beziehungsweise Mieterverband.
Ihr Fall ist ein anderer?
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie mir kurz die Situation – Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, welches Gutachten Sie brauchen, und innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festangebot.

