Anlass: Erbschaft

Immobilie geerbt – Verkehrswertgutachten für Nachlass und Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Erben sich einigen müssen, braucht es eine Zahl, die keiner der Beteiligten selbst gesetzt hat. Genau dafür ist ein Verkehrswertgutachten da – neutral, nachvollziehbar und auch gegenüber Finanzamt und Nachlassgericht belastbar.

Die Situation

Worum es geht

In einer Erbengemeinschaft steht selten die Immobilie im Streit, sondern ihr Wert. Der eine will halten, der andere verkaufen, und beide haben eine Vorstellung davon, was das Haus wert ist. Solange diese Vorstellungen aufeinandertreffen, kommt niemand weiter.

Ein Verkehrswertgutachten löst das, weil es die Zahl aus der Diskussion nimmt. Sie stammt nicht von einem Beteiligten, sondern folgt einem Verfahren, das jeder nachrechnen kann. In vielen Fällen einigen sich Erbengemeinschaften auf dieser Grundlage, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Dazu kommt der steuerliche Teil: Das Finanzamt setzt für die Erbschaftsteuer zunächst einen typisierten Wert an. Liegt der über dem tatsächlichen Verkehrswert, können Sie den niedrigeren Wert nachweisen – dafür ist ein Sachverständigengutachten der vorgesehene Weg.

Rechtliche Fragen rund um Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung und Nachlass behandeln wir ausführlich auf unserem Fachportal erben-schenken-scheiden.de. Hier auf dieser Seite geht es um die Bewertung selbst – Ablauf, Unterlagen und Kosten.

Auf einen Blick

  • EmpfohlenVerkehrswertgutachten
  • Stichtagmeist der Todestag
  • Verwendbar fürMiterben, Finanzamt, Gericht
  • Bearbeitung2–4 Wochen*
  • Preisab 1.795 € inkl. MwSt.

* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins

Angebot anfordern
Leistung

Was ich für Sie übernehme

  • Bewertung zum Todestag – auch Jahre rückwirkend
  • Verkehrswertgutachten für alle Miterben, nicht für eine Seite
  • Aufteilung nach Miteigentumsanteilen als Rechengrundlage
  • Aufbau nach den Anforderungen des § 198 BewG für das Finanzamt
  • Beschaffung fehlender Unterlagen bei Grundbuchamt und Bauamt
  • Auf Wunsch Erläuterung des Gutachtens gegenüber allen Beteiligten
Unterlagen

Was ich von Ihnen brauche

Was fehlt, beschaffe ich für Sie. Vor dem Termin erhalten Sie eine konkrete Liste – keine allgemeine Checkliste.

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Bauzeichnungen
  • Erbschein oder Testament
  • Wohnflächenberechnung
  • Angaben zu Modernisierungen
Ablauf

So läuft es ab

1

Sie melden sich

Telefon, E-Mail oder Formular. Ich frage nach Objektart, Lage und Anlass – mehr brauche ich zunächst nicht.

≈ 10 Minuten
2

Festangebot

Schriftlich, mit festem Preis und Termin – innerhalb von 24 Stunden. Keine Stundensätze.

innerhalb 24 Stunden
3

Ortstermin

Ich nehme auf, fotografiere und messe. Vorbereiten müssen Sie nur die Unterlagen, die ich vorher benenne.

1–2 Stunden vor Ort
4

Gutachten

Gebunden und digital. Auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch – damit Sie es gegenüber Dritten vertreten können.

2–4 Wochen*

* ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Anlass

Wer beauftragt das Gutachten in einer Erbengemeinschaft?

Beauftragen kann jeder Miterbe – das Gutachten wird dadurch nicht parteiisch, weil es das Objekt bewertet und nicht die Interessenlage. Sinnvoll ist es trotzdem, sich vorher abzustimmen: Wenn alle Beteiligten den Auftrag gemeinsam erteilen, ist das Ergebnis später schwerer anzuzweifeln, und die Kosten teilen sich.

Auf welchen Stichtag wird bewertet?

Für die Erbschaftsteuer und die Aufteilung des Nachlasses ist in der Regel der Todestag maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn er Jahre zurückliegt – rückwirkende Bewertungen sind Alltag. Geht es dagegen um den Verkauf, ist der aktuelle Wert gefragt. Beides ist möglich, sagen Sie mir einfach, wofür Sie das Gutachten brauchen.

Was, wenn ein Miterbe das Gutachten nicht anerkennt?

Ein Privatgutachten bindet niemanden. In der Praxis ist es dennoch die belastbarste Grundlage, die eine Erbengemeinschaft ohne Gericht bekommen kann – gerade weil die Herleitung offenliegt und nachprüfbar ist. Kommt es doch zur Teilungsversteigerung, holt das Gericht ein eigenes Gutachten ein; Ihr Gutachten hilft dann bei der Einschätzung, ob das Ergebnis plausibel ist.

Brauche ich ein Gutachten, wenn wir sowieso verkaufen wollen?

Nicht zwingend – dann kann das kompakte Marktwertgutachten genügen, um eine realistische Preisvorstellung zu haben. Sobald aber das Finanzamt beteiligt ist oder ein Miterbe ausgezahlt werden soll, brauchen Sie das vollständige Verkehrswertgutachten.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie mir kurz die Situation – Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, welches Gutachten Sie brauchen, und innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festangebot.

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