Qualifikation

Qualifikation als Sachverständiger für Immobilienbewertung

Geprüfte Fachkunde für Wohn- und Gewerbeobjekte, auch komplexe. Eine Zertifizierung ist keine einmalige Prüfung, sondern wird regelmäßig erneuert. Genau das macht sie zu einem verlässlichen Merkmal.

Bedeutung

Was eine Zertifizierung aussagt

„Sachverständiger“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder darf sich so nennen – auch ohne Ausbildung, ohne Prüfung und ohne Erfahrung. Für Auftraggeber ist das ein Problem, weil sich Qualifikation von außen nicht erkennen lässt.

Eine Zertifizierung schließt diese Lücke. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüft nach festgelegten Standards, ob Fachkunde, Berufserfahrung und Gutachtenqualität den Anforderungen entsprechen. Eingereichte Gutachten werden dabei tatsächlich gelesen und bewertet, nicht nur gezählt.

Der zweite Punkt ist mindestens so wichtig: Die Zertifizierung läuft aus. Sie muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden, und dabei wird erneut geprüft. Wer seit fünfzehn Jahren nichts dazugelernt hat, fällt dabei auf.

Zertifizierungen sind zudem nach Anwendungsbereichen gestuft. Meine umfasst neben Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen auch die anspruchsvollere Ebene: Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte und Gewerbeimmobilien.

Geprüft wird

  • Fachkunde in den Verfahren der ImmoWertV
  • Nachgewiesene Berufserfahrung
  • Qualität eingereichter Gutachten
  • Laufende Fortbildung
  • Regelmäßige Erneuerung

Sie möchten die Nachweise sehen? Fragen Sie einfach danach – ich lege sie Ihnen gern vor.

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Weitere Qualifikationen

Was noch dazugehört

  • Sprengnetter-geprüfter Energieausweis-Experte – Grundlage für Bedarfs- und Verbrauchsausweise nach GEG
  • Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) – kaufmännische Basis für Ertragswertverfahren und Bewirtschaftungsfragen
  • Laufende Fortbildung – unter anderem über die QM-Akademie für Bau- und Sachverständigenwesen
  • Mitgründer des Netzwerks Immobilien & Bewertung – fachlicher Austausch unter geprüften Kollegen
Häufige Fragen

Fragen zur Qualifikation

Zertifiziert oder öffentlich bestellt – was ist der Unterschied?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von einer Kammer bestellt und vereidigt. Zertifizierte Sachverständige werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nach einem festgelegten Standard geprüft. Für die allermeisten Zwecke – Finanzamt, Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Betreuungsgericht, Mieterhöhung – nennen die einschlägigen Vorschriften beide Wege nebeneinander.

Wie oft wird die Zertifizierung überprüft?

In regelmäßigen Abständen – bei der Erneuerung sind unter anderem aktuelle Gutachten einzureichen, die fachlich geprüft werden, sowie Nachweise über Fortbildung und laufende Tätigkeit. Eine einmal erworbene Zertifizierung gilt also nicht auf Dauer.

Für welche Objekte gilt Ihre Qualifikation?

Für Wohn- und Gewerbeobjekte gleichermaßen – von der Eigentumswohnung und dem Einfamilienhaus über das Mehrfamilienhaus bis zur gemischt genutzten Gewerbeimmobilie. Objekte außerhalb dieses Rahmens gebe ich über das Netzwerk an einen passenden Kollegen ab, statt sie anzunehmen.

Kann ich die Nachweise sehen?

Ja. Fragen Sie einfach danach, dann lege ich Ihnen die aktuellen Nachweise vor. Das ist keine Formalie: Wer ein Gutachten gegenüber einem Finanzamt oder einem Gericht verwendet, sollte wissen, auf welcher Qualifikation es beruht.

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