Wie ein Gutachten bei mir entsteht
Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen. Sie haben durchgehend einen Ansprechpartner – ich nehme die Anfrage entgegen, besichtige selbst, rechne selbst und unterschreibe selbst.
Sie melden sich
Telefon, E-Mail oder Formular. Ich frage nach Objektart, Lage und Anlass – mehr brauche ich zunächst nicht.
≈ 10 MinutenFestangebot
Schriftlich, mit festem Preis und Termin. Keine Stundensätze, keine Überraschungen auf der Rechnung.
innerhalb 24 StundenOrtstermin
Ich nehme auf, fotografiere und messe. Vorbereiten müssen Sie nur die Unterlagen, die ich vorher benenne.
1–2 Stunden vor OrtGutachten
Gebunden und digital. Auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch – damit Sie es gegenüber Dritten vertreten können.
2–4 Wochen** ab Zugang aller Unterlagen und Auskünfte sowie Durchführung des Ortstermins
Das erste Gespräch
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – am besten mit drei Angaben: was für ein Objekt es ist, wo es liegt und warum Sie die Bewertung brauchen. Aus diesen drei Punkten ergibt sich fast alles Weitere.
In diesem Gespräch klären wir auch, ob Sie überhaupt ein vollständiges Verkehrswertgutachten brauchen oder ob das kompakte Marktwertgutachten genügt. Das ist ein Unterschied von rund 800 € – und ich verkaufe Ihnen nicht das größere Gutachten, wenn das kleinere ausreicht.
Wenn es eilt, sagen Sie es hier. Manches lässt sich vorziehen, und ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrem Zeitrahmen möglich ist und was nicht.
Was Sie schon wissen sollten: den maßgeblichen Stichtag. Bei Erbfällen ist das meist der Todestag, bei Scheidungen der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, beim Verkauf der heutige Tag. Wenn Sie unsicher sind, klären wir das gemeinsam.
Was Sie bereithalten sollten
- Art des Objekts
- Adresse oder zumindest Ort
- Anlass der Bewertung
- Gewünschter Stichtag
- Zeitlicher Rahmen
Unterlagen brauchen Sie für das erste Gespräch noch nicht.
0341 264 361 69Angebot und Unterlagen
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festem Preis, festem Liefertermin und einer klaren Beschreibung dessen, was enthalten ist. Was zusätzlich anfällt – Kostenpauschale und behördliche Gebühren – steht ebenfalls darin.
Mit dem Angebot bekommen Sie eine auf Ihr Objekt zugeschnittene Unterlagenliste. Keine allgemeine Checkliste mit dreißig Punkten, von denen zwanzig nicht zutreffen, sondern genau das, was in Ihrem Fall gebraucht wird.
Was Sie nicht haben, beschaffe ich. Grundbuchauszug, Flurkarte, Bodenrichtwertauskunft, Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis – das läuft über mich, die Gebühren gebe ich unverändert weiter. Erfahrungsgemäß ist das der Punkt, an dem die meiste Zeit verloren geht, wenn man es selbst versucht.
Typische Unterlagen
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Bauzeichnungen
- Wohnflächenberechnung
- Modernisierungen mit Jahreszahl
- Bei Vermietung: Mietverträge
- Bei Wohnungen: Teilungserklärung
Der Ortstermin
Der Termin dauert je nach Objekt ein bis zwei Stunden. Ich schaue mir alle Räume an, auch Keller und Dachboden, nehme Maße, fotografiere und notiere den baulichen Zustand. Wo es Schäden gibt, halte ich sie fest – ein Gutachten, das den Sanierungsstau übersieht, ist wertlos.
Sie müssen nichts vorbereiten. Nicht aufräumen, nicht putzen, nichts herrichten. Ich beurteile Bausubstanz und Ausstattung, nicht die Ordnung. Jemand muss aufschließen – ob das Sie selbst sind, ein Angehöriger, ein Mieter oder ein Makler, spielt keine Rolle.
Wenn Sie dabei sind, ist das trotzdem nützlich: Fragen zu Modernisierungen, zum Baujahr einzelner Bauteile oder zu Besonderheiten lassen sich vor Ort in zwei Minuten klären statt später in drei E-Mails.
Bei vermieteten Objekten kündige ich den Termin rechtzeitig an. Bei bewohnten Objekten in schwierigen Situationen – etwa bei Betreuung oder nach einem Todesfall – gehe ich entsprechend rücksichtsvoll vor.
Beim Termin
- Dauer1–2 Stunden
- Zugangzu allen Räumen
- Vorbereitungkeine nötig
- Anwesenheithilfreich, nicht Pflicht
Bearbeitung und Übergabe
Nach dem Termin folgt der Teil, den man nicht sieht: Auswertung der Unterlagen, Recherche der Bodenrichtwerte und Marktdaten beim zuständigen Gutachterausschuss, Berechnung nach den Verfahren der ImmoWertV, Einordnung des Ergebnisses in den regionalen Markt und schließlich die schriftliche Herleitung.
Sie erhalten das Gutachten gebunden und als PDF. Auf Wunsch gehe ich es telefonisch oder persönlich mit Ihnen durch – das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie es gegenüber Miterben, einem Anwalt oder dem Finanzamt vertreten müssen. Sie sollen verstehen, warum die Zahl so aussieht, wie sie aussieht.
Rückfragen nach der Übergabe sind selbstverständlich und kosten nichts extra. Wenn Sie in vier Wochen etwas wissen wollen, sprechen Sie wieder mit mir – nicht mit einem Callcenter.
Sie erhalten
- Gutachten in gebundener Form
- Digitale Fassung als PDF
- Fotodokumentation
- Alle Anlagen und Berechnungen
- Erläuterung auf Wunsch
- Rückfragen inklusive
Fragen zum Ablauf
Warum dauert es zwei bis vier Wochen?
Der Engpass sind fast immer die behördlichen Auskünfte, nicht meine Bearbeitung. Grundbuchauszüge, Bodenrichtwerte und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis kommen, wenn sie kommen – darauf habe ich wenig Einfluss. Deshalb rechnet die Frist auch erst ab dem Zeitpunkt, an dem mir alle Unterlagen vorliegen und der Ortstermin stattgefunden hat.
Geht es auch schneller?
Häufig ja. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen und der Termin schnell zustande kommt, geht es deutlich zügiger. Sagen Sie mir beim ersten Anruf, bis wann Sie es brauchen – dann sage ich Ihnen ehrlich, ob das machbar ist, statt es zuzusagen und den Termin zu reißen.
Muss ich beim Ortstermin dabei sein?
Nein. Jemand muss aufschließen, das ist alles. Ihre Anwesenheit hilft aber bei Rückfragen zu Modernisierungen und Besonderheiten des Objekts.
Was, wenn das Objekt vermietet ist?
Dann wird der Termin mit dem Mieter abgestimmt und rechtzeitig angekündigt. In aller Regel funktioniert das problemlos. Verweigert ein Mieter den Zutritt dauerhaft, besprechen wir, wie wir vorgehen – eine Bewertung ohne Innenbesichtigung ist möglich, aber ich weise die Einschränkung dann im Gutachten aus.
Kann ich Zwischenstände sehen?
Ein Gutachten wird als Ganzes erstellt und geprüft, deshalb gibt es keine Entwürfe zur Zwischenabstimmung. Wenn sich während der Bearbeitung Fragen ergeben – etwa zu Modernisierungen oder Rechten – melde ich mich bei Ihnen. Umgekehrt können Sie mich jederzeit anrufen und nach dem Stand fragen.
Was, wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin?
Ein Gutachten ist keine Verhandlungssache – der Wert ergibt sich aus dem Verfahren, nicht aus Wünschen. Was ich aber immer mache: Ich erkläre Ihnen die Herleitung, damit Sie nachvollziehen können, wie die Zahl zustande kommt. Wenn dabei herauskommt, dass mir eine Tatsache nicht bekannt war – eine Modernisierung, ein Mangel, ein Recht –, dann prüfe ich das selbstverständlich nach.
Fangen wir mit Schritt 1 an
Ein Anruf kostet nichts und klärt meistens mehr als eine Stunde Recherche. Sagen Sie mir, worum es geht.

