Energieausweis für Leipzig, Halle (Saale) & Umgebung
Bei Verkauf und Neuvermietung ist der Energieausweis Pflicht – er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und später übergeben werden. Fehlt er, drohen Bußgelder.
Grundlage
Worum es geht
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt den Energieausweis immer dann, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Schon in der Immobilienanzeige müssen die wesentlichen Kennwerte genannt werden – Energieträger, Baujahr, Energieeffizienzklasse und der Energiekennwert.
Es gibt zwei Arten. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die Abrechnungen der letzten drei Jahre und ist günstiger, hängt aber vom Heizverhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis berechnet den energetischen Zustand des Gebäudes selbst – unabhängig davon, wer darin wohnt. Für ältere, unsanierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Ich stelle beide Varianten für Wohngebäude aus – als von Sprengnetter geprüfter Energieausweis-Experte. Wenn ohnehin eine Bewertung ansteht, erledige ich das im selben Ortstermin.
Auf einen Blick
- RechtsgrundlageGEG
- ArtenBedarf und Verbrauch
- Gültigkeit10 Jahre
- Bearbeitung1–2 Wochen
- Preisab 399 € inkl. MwSt.
Was ich für Sie übernehme
- Verbrauchsausweis auf Basis der Abrechnungen
- Bedarfsausweis mit Aufnahme der Gebäudehülle
- Registrierung beim DIBt mit Registriernummer
- Angabe aller Pflichtdaten für Ihre Anzeige
- Hinweise auf sinnvolle Modernisierungsschritte
- Erstellung im selben Termin wie Gutachten oder Aufmaß
Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Beim Verkauf
Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer spätestens bei Vertragsschluss übergeben werden.
Bei Neuvermietung
Dieselbe Pflicht wie beim Verkauf. Bei bestehenden Mietverhältnissen ohne Wechsel besteht sie nicht.
In der Anzeige
Schon das Inserat muss Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse und Kennwert nennen – auch bei privaten Anzeigen.
Nach Sanierung
Nach umfassender energetischer Sanierung lohnt ein neuer Bedarfsausweis, weil er die Verbesserung sichtbar macht.
Bei abgelaufenem Ausweis
Energieausweise gelten zehn Jahre. Danach ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer erforderlich.
Für die Bank
Bei Finanzierungen und Förderungen wird zunehmend nach der Energieeffizienzklasse gefragt.
Was es kostet
Festpreis, schriftlich, innerhalb von 24 Stunden – vor der Beauftragung, nicht hinterher.
Bis 4 Wohneinheiten
399 €inkl. MwSt.
5 bis 12 Wohneinheiten
599 €inkl. MwSt.
Ab 13 Wohneinheiten
auf AnfrageFestangebot nach Objektprüfung
Hinzu kommt eine Kostenpauschale für Fahrt, Druck und Versand. Wenn mehrere Leistungen im selben Termin erledigt werden, rechne ich das entsprechend günstiger ab. Details auf der Seite Kosten.
Fragen zu dieser Leistung
Bedarf oder Verbrauch – was brauche ich?
Wenn Sie die Wahl haben, entscheidet der Zweck. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und schneller, spiegelt aber das Heizverhalten der bisherigen Bewohner. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst und ist aussagekräftiger – bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut und nicht entsprechend saniert wurden, ist er ohnehin vorgeschrieben.
Was passiert, wenn ich keinen habe?
Das Fehlen oder die Nichtvorlage ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis fällt es meist auf, wenn ein Käufer oder Mieter danach fragt oder eine Anzeige beanstandet wird.
Wie lange gilt der Ausweis?
Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach behält er seine Aussage, ist aber für Verkauf und Neuvermietung nicht mehr verwendbar.
Was brauchen Sie von mir?
Für den Verbrauchsausweis die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und Angaben zu Leerständen. Für den Bedarfsausweis Baujahr, Baupläne, Angaben zu Fenstern, Dämmung und Heizungsanlage – fehlende Angaben nehme ich beim Ortstermin auf.
Angebot anfordern
Nennen Sie mir Objektart und Lage – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Festangebot.

